Die Bundesregierung hat die Ausnahmeregelungen für Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern um einen Monat bis zum 17. Mai 2020 verlängert.

Dazu gehören Abweichungen von bestehenden Vorschriften in Bezug auf den Transport von Kraftstoffen, medizinischen Produkten sowie Nahrungsmitteln für Menschen und Tiere, unabhängig vom Gewicht des Fahrzeugs:

  • Die tägliche Lenkzeit darf höchstens fünfmal pro Woche auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.
  • Ein Fahrer darf zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nehmen, wenn er in vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.
  • Werden anschließend zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten genommen, muss die nächste Ruhezeit vor der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit genommen werden – als Ausgleich für die beiden reduzierten Ruhezeiten.

Weitere Informationen sind verfügbar Hier.

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