Frankreich (20. März 2020)

Einschränkungen

Ab dem 17. März, 12:00 Uhr, und für 15 Tage sind neue Maßnahmen zur Begrenzung von Aktivitäten und öffentlichen Versammlungen in Kraft getreten, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu begrenzen. Ein nationaler Lockdown wurde ausgerufen. Menschen dürfen nur in Notfällen, zum Einkaufen von Lebensmitteln oder zur Arbeit (a schriftliches Dokument muss jede Bewegung rechtfertigen). Der Güterverkehr ist von den Bewegungsbeschränkungen ausgenommen.

Es ist Verwirrung darüber entstanden, ob eine Bescheinigung zur Rechtfertigung von Bewegungen zu beruflichen Zwecken (justificatif de déplacement professionnel) ist auch für nicht-französische Berufskraftfahrer erforderlich. Diese Zertifikate sind in französischer und englischer Sprache erhältlich und können heruntergeladen werden Hier. Bis zur offiziellen Bestätigung empfiehlt die IRU allen Berufskraftfahrern, ein solches Zertifikat mitzuführen, um unnötige Strafen zu vermeiden.

Lediglich die Grenzen des Schengen-Raums werden für die nächsten 30 Tage geschlossen (Außengrenzen der Europäischen Union).

Am 20. März 2020 veröffentlichte die französische Regierung eine Reihe zusätzlicher Anforderungen für die Personenbeförderung mit Bussen, Reisebussen und Taxis sowie den Straßengüterverkehr:

– Busse und Reisebusse

  • Fahrzeuge müssen einmal täglich desinfiziert werden.
  • Die Vordertür von mehrtürigen Fahrzeugen kann nicht mehr von Passagieren benutzt werden, es sei denn, der Fahrer wird vollständig durch eine transparente Barriere geschützt.
  • Die Abstandsregeln müssen am Fahrzeug angebracht werden.
  • Fahrkarten werden nicht mehr an Bord verkauft.

– Taxi

  • Fahrgäste dürfen nicht mehr neben dem Fahrer sitzen.
  • Der Fahrer kann Passagiere mit sichtbaren Symptomen des COVID-19-Virus ablehnen.

– Straßengüterverkehr (Bedingungen gelten für Fahrer und Personal an Be- und Entladestellen)

  • Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
  • Wo kein Zugang zu Wasser vorhanden ist, muss Desinfektionsgel bereitgestellt werden.
  • Bei Vertragsunterzeichnung ist kein persönlicher Kontakt erlaubt.
  • Die Waren können nur an den auf dem Transportdokument angegebenen Ort geliefert werden.
  • Die Lieferung nach Hause ist nur möglich, indem die Ware an der Tür abgegeben wird. Kein physischer Kontakt mit dem Kunden ist erlaubt.
  • Fristen für Beanstandungen der Lieferung wurden gesetzt.

Entlastet

Nach erheblichen Störungen auf der Straße, auf die Straßengüterverkehrs- und Logistikunternehmen nach der Ankündigung der Sperrung gestoßen sind, hat die französische Regierung neue Maßnahmen zur Erleichterung des Güterverkehrs erlassen. Dazu gehören Garantien für den Zugang von Gütertransport- und Logistikarbeitern zu ihrem Arbeitsplatz und zu Be- und Entladeplätzen, zusätzlicher Schutz für Gütertransport- und Logistikarbeiter und eine Ausnahmeregelung zur Offenhaltung von Geschäften, Restaurants und sanitären Einrichtungen an Tankstellen. Den Text der Ankündigung finden Sie hier Hier. Eine Karte mit geöffneten Restaurants ist verfügbar online.

Zudem wurde am 20. März 2020 ein Erlass veröffentlicht, der die Wochenendfahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge bis zum 20. April 2020 aufhebt. Weitere Details finden Sie hier Hier.

Quellen: Französische Regierung, FNTR und AFTRI

Eine konsolidierte Übersicht über die weltweite Ausbruchssituation des Coronavirus (COVID-19) ist verfügbar unter IRU Flash Info-Webseite.

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