Speditionen, die ihre Fahrer auf Sicherheitsparkplätze schicken, können sich ab Januar 2018 bis zu 80 Prozent der Gebühren aus dem De-Minimis-Fördertopf zurückholen.

Die Parkplätze, die Teil des Förderprogramms werden, müssen laut Bosch, Anbieter der Bosch Secure Truck Parking App, bestimmte Kriterien erfüllen. Demnach müssen die Parkflächen eingezäunt sein sowie über kontrolliere Zu- und Abfahrten und ausreichende Beleuchtung verfügen. Weiter schreibt der Gesetzgeber Videoüberwachung und sanitäre Einrichtungen vor. Außerdem, so Bosch, müssen die Kosten über Sammelrechnungen abgerechnet werden. Die Vorteile der gesicherten Parkplätze liegen demnach auf der Hand. „Fahrer und Fracht sind geschützt vor Überfällen und Diebstahl, der stressige Parkplatzsuchverkehr entfällt und die Gefahr von Überfällen auf überfüllten Raststätten wird verringert“, sagt Dr. Jan Philipp Weers, Leiter von Bosch Secure Truck Parking.

Die De-Minimis-Förderung räumt den EU-Mitgliedstaaten das Recht ein, gezielt Unternehmen zu unterstützen. Dabei sei keine weitere Genehmigung seitens der EU-Kommission nötig. Die Aufnahme der Parkkosten in den Fördertopf zeige, so Bosch, dass sicheres Lkw-Parken keine Nischenforderung sei, sondern ein wichtiges Kriterium, um die Verkehrssicherheit an den Autobahnen zu erhöhen. Die Förderung komme ausschließlich deutschen Unternehmen zu Gute.

Photo: Parkgebühren können aus dem De-minimis-Fördertopf zurückgeholt werden. Foto: Fotolia, Maho

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